Inhalt | (GRUND-) FLÄCHE | ||
Statisch | wird eine fläche bei der verbindung von drei punkten abgegrenzt.
Eine fläche ist, was nur länge und breite hat. Die grenzen der fläche sind linien (Euklid). Es entsteht ein (Kraft-) feld, eine spannung, wenn ein punkt und eine linie zueinander in beziehung treten. |
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Dynamisch | entsteht eine fläche, wenn eine linie sich ausserhalb ihrer ersten dimension bewegt und so eine fläche überstreicht. | ||
Grund | Die fläche kann figur sein oder grund.
Als grund hat die fläche eine lage im raum: Deckenmalerei, der plan auf dem tisch (= erhabene bodenfläche), das bild an der wand. In der waagrechten ebene hat das bild kein oben und unten, nur links/rechts, hinten/vorn. Man kann beliebig ums bild herumgehen. |
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An der wand | Die ränder des bildes an der wand sind in der regel durch die parallellen zur waagrechten und senkrechten (Schwerkraft und gleichgewicht) begrenzt.
Kreisförmige begrenzungen wirken nicht stabil (Teller). Spitzwinklige (Spitz = aggressiv) dreiecksformen wirken aufmerksamkeit erheischend (Signale) und zu wenig selbstverständlich. Als giebel oder als anteportas (= über der tür) kommen sie in an die architektur gebundenen formen vor. |
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Oberfläche | Gebärdet sich die grundfläche zurückhaltend (Zb glatter farbauftrag), dient sie als projektionsfläche, als fenster für andere dinge. Gebärdet sich die fäche auffällig (Zb durch pastosen, reliefartigen farbauftrag, zerknittertem grund), bekommt das bild objektcharakter, es gewinnt an autonomie. | ||
Rand | Scheren sich die bildgegenstände nicht um den rand, wird der (zufällige) ausschnitt betont. Beziehen sich die figuren formal auf den rand, entsteht eine in sich geschlossene gestaltung, eine komposition.
Der rahmen schliesst das bild gegen aussen ab oder leitet ins umfeld über. |
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Eigengesetzlichkeit | Die figuren müssen so ausgeführt werden, dass sie im betrachter die beabsichtigte wirkung erwecken: Eigengesetzlichkeit des bildes (Siehe auch 'abbilden').
Nicht-abbildende figuren werden im bild zueinander in beziehung gesetzt und erreichen auf diese weise mit ihren materiellen oder nichtmateriellen eigenschaften die nonverbale aussage. |
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